Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beto Bau
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Beto Bau und ihren Auftraggebern/Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen
Beto Bau erbringt Bau-, Renovierungs-, Montage-, Sanierungs- sowie handwerkliche Dienstleistungen nach individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Werkvertrag.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Beto Bau sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder Beginn der Arbeiten zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto bzw. brutto gemäß gesetzlicher Ausweisung im Angebot.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Beto Bau ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug behält sich Beto Bau das Recht vor, Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Vorschriften zu berechnen.
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Wetterbedingungen, Lieferengpässen, behördlicher Maßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
die Baustelle frei zugänglich ist,
notwendige Genehmigungen vorliegen,
Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind,
keine versteckten Mängel oder Gefahrenquellen bestehen.
Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen trägt der Auftraggeber.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn:
der Auftraggeber die Leistung nutzt,
keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich angezeigt werden.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß deutschem Werkvertragsrecht.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Beto Bau hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
9. Haftung
Beto Bau haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Beto Bau.
11. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien sind in diesem Fall vollständig zu vergüten.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von Beto Bau.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Beto Bau
Wiesenstraße 5
38518 Gifhorn
beto.ramani@gmx.de
0175 890 849 0
www.betobau.de
